
Im Straßenverkehr passiert vieles gleichzeitig. Autos, Fahrräder, Busse und Fußgänger teilen sich denselben Raum – und jeder bewegt sich mit anderem Tempo und anderen Bedürfnissen.
Gerade beim Überholen von Radfahrenden entstehen oft Situationen, die nur wenige Sekunden dauern und höchste Aufmerksamkeit verlangen. Denn wer sich den Verkehrsraum teilt, trägt Verantwortung: Ein sicherer Seitenabstand schützt Leben.

Wie schildert sich die Situation?
Alltag auf der Straße: Unterschiedlichste Verkehrsteilnehmende treffen aufeinander, oft enger, als man denkt. Besonders beim Überholen von Radfahrenden ist Rücksichtnahme entscheidend.
Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern sorgt dabei für Klarheit: Wer überholt, muss genügend Platz lassen, damit selbst kleine Ausweichbewegungen nicht zur Gefahr werden.

Warum es jetzt heißt: „aufjepasst“!
Beim Überholen eines Fahrrads gilt:
- 1,50 Meter innerorts
- 2 Meter außerorts
Ein kurzer Schlenker – verursacht durch Schlaglöcher, Windböen oder parkende Autos – reicht aus, damit es eng werden kann. Wer den Mindestabstand nicht einhält, bringt andere schnell in gefährliche Situationen.
Deshalb: Abstand halten ist kein „Kann“, sondern ein Muss. Der Abstand gilt auch, wenn ein Fahrrad den Schutzstreifen nutzt.

Schon gewusst?
Ein paar hilfreiche Hinweise rund um den Abstand:
- Stellt euch eine „Poolnudel“ als humorvolle, aber wirkungsvolle Abstandshilfe vor. Das ist der einzuhaltende Abstand.
- Abstandslinien auf der Fahrbahn können Orientierung geben.
Bußgelder:
- 30 € = wenn lediglich der Seitenabstand nicht eingehalten wird
- 80 € + 1 Punkt = wenn dabei jemand gefährdet wird
- 100 € + 1 Punkt = wenn es zu einem Unfall oder Schaden kommt
Einprägsamer Merktipp:
- 1,50 m sind ungefähr so breit wie die Geweihspanne eines ausgewachsenen Hirsches.
Abstand halten ist also nicht nur Vorschrift – es verhindert Unfälle, schafft Sicherheit und sorgt dafür, dass alle entspannt ankommen.
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